Lange hat die Verlagsbranche darauf gewartet, nun ist es endlich fast soweit: Der Mehrwertsteuersatz für digitale Medien, d.h. E-Books, Hörbüchern & Co., soll vom normalen Steuersatz auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt werden. Bis dahin war es ein langer, steiniger Weg, denn bereits im Sommer 2017 haben wir über dieses Thema berichtet. Jetzt, gut anderthalb Jahre später, scheint der Weg dafür frei zu sein.
„Mit der heutigen [02.10.2018] Entscheidung ist der Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books endlich frei. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine lange bestehende, unverständliche Ungleichbehandlung. Bücher sind Kulturgüter und decken das Grundbedürfnis an Bildung und Wissen – ob analog oder digital. Die Entscheidung kann der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen und unterstützt Verlage dabei, gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Somit fördert die Entscheidung auch maßgeblich die Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt“, berichtet Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ¹.
Die neue Richtlinien zur ermäßigten Mehrwertsteuer tritt in Kraft, sobald diese in allen EU-Sprachen verfügbar ist. Ab diesem Zeitpunkt können alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union E-Books und Hörbücher mit einer Mehrwertsteuer in Höhe von 7% verkaufen.
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¹ Quelle: www.boersenverein.de