Stand 06.06.2024
Inhalt
1. Geltungsbereich
2. Wirksamkeit der AGB
3. Leistungserbringung – und Umfang
4. Personal des Auftragnehmers
5. Nutzungsrechte
6. Hosting
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9. Störungen bei der Leistungserbringung/ Gewährleistung
10. Abtretung von Rechten
11. Vertraulichkeit und Obhutspflichten
12. Haftung
13. Höhere Gewalt
14. Schutzrechte Dritter
15. Rechtswahl/Gerichtsstand
16. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Software „publishing.one“ (nachfolgend „p1“) der Firma id-on design intelligence GmbH, Prinzenstraße 6, 30159 Hannover (nachfolgend „ID.on“), der Software as a Service (SAAS) Lösung zur digitalen Veröffentlichung von Magazinen und Katalogen.
2. Wirksamkeit der AGB
1. Die AGB erlangen Wirksamkeit mit Abschluss des Vertrages.
2. Darstellungen in Testprogrammen, Prospektbeschreibungen, auch im Internet, sind, soweit nicht ausdrücklich durch ID.on bestätigt, keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Produkte mit den in der Funktionsbeschreibung angegebenen Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszweck. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich durch ID.on in Textform bestätigt werden.
3. Leistungserbringung – und Umfang
1. Der Kunde trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Projekt- und Erfolgsverantwortung.
2. Der Kunde verantwortet auch alle Maßnahmen zur IT-Sicherheit mit Ausnahme der Leistungen, die von ID.on erbracht werden.
3. Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor. Diese ist Grundlage für die vertragliche vereinbarte Leistung.
3a) p1 wird in der Regel als Standardsoftware lizenziert, außer es wurde zwischen den Parteien eine Projektarbeit in Form der Erstellung einer Individualsoftware vereinbart. Bei der Lizenzierung einer Individualsoftware ergeben sich die gesonderten Anpassungen aus dem Pflichtenheft des jeweiligen Vertrages.
4. Der Kunde trägt das Risiko, ob die im Vertrag vereinbarten Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter von ID.on oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
5. Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von ID.on.
4. Personal des Auftragnehmers
1. Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein ID.on seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur dem Projektkoordinator von ID.on Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
2. ID.on entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Es können auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. ID.on bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.
5. Nutzungsrechte
1. ID.on räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Gültigkeit des Vertrages begrenztes, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes sowie nicht ohne vorherige Zustimmung in Schriftform von ID.on übertragbares Nutzungsrecht ein, p1 in dem im Vertrag dargelegten Funktionsumfang für die Zwecke des Kunden zu nutzen.
ID.on stellt zwei Tarife zur Auswahl. Es kann zwischen einem Zusatzpaket oder einer Unterlizenz (Agenturtarif) ausgewählt werden. ID.on räumt bei der Agenturtarif dem Lizenznehmer die Möglichkeit ein, Unterlizenzen zu vergeben. Die Unterlizenz kann nur nach Kenntnisnahme und Zustimmung durch ID.on verwendet werden.
2. Wird p1 dem Kunden lediglich für Demonstrations- und Testzwecke zur Nutzung überlassen, so wird das einfache Nutzungsrecht nur für die Zeit der vereinbarten Test- oder Demonstrationszeit, maximal in der Regel 14 Tage, eingeräumt. Technische Schutzvorrichtungen dürfen nicht umgangen werden.
3. Entwickelt ID.on ein spezielles Feature auf Wunsch und in Absprache mit einem Kunden, so verbleibt auch dieses im Eigentum von ID.on. Bezüglich dieses speziellen Features räumt ID.on dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Gültigkeit des Vertrages begrenztes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes sowie nicht ohne vorherige Zustimmung in Schriftform von ID.on übertragbares Nutzungsrecht ein.
4. Soweit ID.on während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades von p1 bereitstellt, so gilt das vorstehende einfache Nutzungsrecht des Kunden für diese in gleicher Weise. Führt ID.on eine neue Version von p.1 ein oder ein Update oder Upgrade durch, so räumt der Kunde ID.on eine geeignete Zugriffsmöglichkeit auf das ihm zur Nutzung überlassene ein, um ID.on den entsprechenden Ein- und/oder Ausbau von Funktionen zu ermöglichen. ID.on ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder im Vertrag abweichend vereinbart wurde.
5. Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die P-1 Software oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
6. Die dem Kunden durch ID.on eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch mit dem Vertragsende.
7. Die Software p1 darf in der vom Kunden eingesetzten Version nur unternehmensbezogen genutzt werden. Ein Einsatz in verbundenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Kunde beteiligt ist, ist ohne ausdrückliche Nutzungsberechtigung nicht gestattet.
8. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zugangsdaten zum Kundenbereich dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes hinzuweisen.
9. Weitere Vervielfältigungen, jegliche Form des Reverse Engineering, und sonstige Veränderungen, darf der Kunde nicht anfertigen.
10. Eine Übertragung des Quellprogramms findet nicht statt und es besteht kein Recht des Kunden auf Herausgabe des Programmcodes.
6. Hosting
1. ID.on erbringt mit p1 für den Kunden optional bei Beauftragung durch den Kunden Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet (Hosting). Hierzu stellt ID.on dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Das Hosting erfolgt ggfls. in einem Rechenzentrum eines Dritten. Sämtliche Hostanbieter werden als Auftragsverarbeiter in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) benannt. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang ablegen
2. Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internetadresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von ID.on bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von ID.on betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist ID.on nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet.
3. ID.on erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. ID.on ist berechtigt, Wartungsarbeiten nach Vorankündigung durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung.
4. Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von ID.on arbeitstäglich kostenpflichtig gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server, welche nach besonderem Aufwand kostenpflichtig berechnet werden kann. Die Betroffenenrechte nach Art. 20 DSGVO bleiben davon unberührt.
5. ID.on ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen kostenpflichtig anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, so wird ID.on dem Kunden diese mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob und bis wann die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden können. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte bis spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat ID.on das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt ID.on dem Kunden auf Nachfrage, wenn diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit an support@publishing.one erfolgt ist, dessen Rohdaten, welche er als PDF oder Epbub-Datei hochgeladen hat, zur Verfügung. Nach der Vertragslaufzeit werden die Daten gelöscht und können daher nicht mehr herausgegeben werden.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, Erklärungen, die unmittelbar für und gegen den Kunden wirken, in Zusammenhang mit den Vertragsbedingungen abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner ID.on die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht von ID.on geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. ID.on darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, es sei denn, diese sind für ID.on offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig
2. Der Kunde teilt ID.on jede Veränderung bei den Mitarbeitern und Nutzern der von ID.on zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung von ID.on von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen.
3. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit nicht entsprechende Leistungen von ID.on oder von ID.on beauftragten Dritten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.
4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle ID.on übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.
5. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von p1 sichergestellt ist.
6. ID.on als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher schließen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 DSGVO, um die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten in den von ID.on betriebenen Systemen sicherzustellen. Es obliegt dem Kunden als Verantwortlichem i.S.d. Art. 24 DSGVO, nur solche personenbezogenen Daten zum Gegenstand der Verarbeitung durch ID.on-Systeme zu machen, deren rechtmäßige Erhebung nach Maßgabe des Art. 6 DSGVO gewährleistet ist. Der Kunde stellt unter anderem sicher, dass es durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den von ID.on betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für ID.on kommt. Soweit Forderungen gegenüber ID.on aufgrund eines Verstoßes hiergegen gestellt werden, wird der Kunde ID.on von allen Ansprüchen freistellen. Entstehen ID.on Schäden durch eine Nichtbeachtung des Vorgenannten, sind diese vom Kunden zu ersetzen.
7. Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internetadresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt ID.on von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
8. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist ID.on berechtigt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Dies gilt auch bei Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen ID.on auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung über das Internet der auf dem Server abgelegten Inhalte. ID.on wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
9. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern abgelegten Daten nicht gefährden oder beeinträchtigen. Ist dies hingegen der Fall, so kann ID.on diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist ID.on auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. ID.on wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
10. Für den Zugriff auf sein p1 erhält der Kunde je Nutzer eine Benutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen.
11. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der ID.on das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu vervielfältigen, übermitteln und zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
12. Der Kunde darf die von ID.on zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht bzw. nicht ohne vorherige Zustimmung in Schriftform von ID.on zur Nutzung überlassen.
13. Der Kunde erkennt an, dass das p1 einschließllich der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse von ID.on. Eine Übertragung der Quellprogramme findet nicht statt.
14. Der Kunde hat Fehler und Probleme unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Fehlererkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform innerhalb von 24 Stunden per E-Mail unter support@publishing.one zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Fehler geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Fehler oder Probleme.
15. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die von ID.on erteilten Hinweise befolgen.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung der von ID.on erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
2. ID.on ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegenden Preise zu ändern. ID.on wird den Kunden über Änderungen der Preise spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. ID.on wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
3. ID.on ist zur monatlichen Rechnungstellung befugt. Die Rechnungen werden in Textform elektronisch versandt. Der Kunde muss eine E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang benennen.
4. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von ID.on erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
5. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
6. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7. Die Erbringung der Leistungen durch ID.on ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann ID.on das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
9. Störungen bei der Leistungserbringung/ Gewährleistung
1. Wenn eine Ursache, die ID.on nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Leistungserbringung beeinträchtigt („Störung“), kann sich die Leistungserbringung um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase, verschieben. ID.on unterrichtet den Kunden über eine in ihrem Bereich aufgetretene Störung und die voraussichtliche Dauer der Störung.
2. Erbringt ID.on die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen, die Vergütung zu mindern oder, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
3. Der Kunde wird die Software und sonstige Leistungen von ID.on einschließlich der Dokumentation innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen ID.on innerhalb weiterer acht Werktage in Textform gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.
Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Ziffer 8 Abs. 1 dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.
Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
10. Abtretung von Rechten
1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung in Textform von ID.on abtreten.
2. ID.on ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. ID.on wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
3. ID.on ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet ID.on weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von ID.on an.
11. Vertraulichkeit und Obhutspflichten
1. Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren, und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
2. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die auf das Fehlen einer Verschlüsselung zurückzuführen sind, es sei denn, eine Verschlüsselung ist zuvor vereinbart worden.
3. Der Kunde wird seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen.
4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus p1-zu entfernen.
5. Zur Kontrolle der Einhaltung der Vertragsbedingungen steht ID.on einmal im Jahr ein Inspektionsrecht in den Geschäftsräumen des Kunden zu. Hierzu hat der Kunde ID.on Zugang zu gewähren und einen fachkundigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
12. Haftung
1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausschließlich nach Ziffer 11.
2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ID.on oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ID.on beruhen, haftet ID.on unbeschränkt.
3. Für Mängel bezüglich des Hostings, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet ID.on nur, wenn sie die Mängel zu vertreten haben.
4. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet ID.on unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
5. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ID.on nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von vertragswesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von ID.on.
8. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Höhere Gewalt
1. Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von ID.on nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung, einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase, von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.
2. Wird infolge der Störung die Leistungserbringung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Vertragspartner zur Kündigung berechtigt. Sonstige Ansprüche für den Kunden bestehen nicht.
14. Schutzrechte Dritter
1. ID.on bestätigt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Rechte Dritter existieren, die die Nutzung der Software P1 durch den Kunden gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen beeinträchtigen oder verhindern würden.
2. Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von ID.on an der Software p1nicht beseitigen. ID.on stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten an einem von ID.on zur Nutzung überlassenen Produkt in seiner vertragsgemäßen Fassung frei. Dies setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde nicht ohne vorherige Zustimmung in Textform von ID.on die Software p1 mit Fremdsoftware verbinden und in keinem Fall bestimmungswidrig nutzen.
3. Der Kunde wird ID.on unverzüglich und in Textform davon unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter durch ein von ID.on zur Nutzung überlassenes Produkt hingewiesen wird. ID.on ist aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Änderungen an dem dem Kunden zur Nutzung überlassenen p1 Software durchzuführen. Der Kunde räumt ID.on hierzu eine geeignete Zugriffsmöglichkeit auf die ihm zur Nutzung überlassene Software ein. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten.
15. Rechtswahl/Gerichtsstand
1. Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus ihrem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehen, Hannover als Gerichtsstand vereinbart.
15. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragspartnern nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ergänzende Regelungen befinden sich im Benutzerhandbuch. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird ausgeschlossen.
2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen bestehen. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.
3. Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich in der jeweils aktuellen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten sind nur gültig, wenn ID.on ausdrücklich und in Textform ihrer Geltung zustimmt oder ID.on sie selbst als vorrangig ausweist. Wenn der Kunde damit NICHT einverstanden ist, muss er ID.on sofort in Textform darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich ID.on vor, abgegebene Angebote zurückzuziehen, ohne dass gegenüber ID.on Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.